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Ausbildung für das Führen von
Baumaschinen in der Grünen Branche

Das Führen von Baumaschinen zählt zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Diese Beurteilung basiert auf der Erfahrung aus der Unfallstatistik der Suva.
Die Auswertungen zeigen, dass das Schadensausmass bei einem Unfall sehr
hoch sein kann.

(rp) Das Führen von Baumaschinen setzt das Bewusstsein für die erhöhten Gefährdungen voraus und das Wissen, wie man sich vor diesen schützt. Die Suva ist überzeugt, dass durch die Ausbildung der Mitarbeitenden die Risiken entscheidend minimiert werden können. Ausgenommen von der Ausbildungspflicht sind mitgängergeführte Baumaschinen oder Baumaschinen mit Trittbrett.

Kurse für Baumaschinen mit Fahrersitz
Die Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8. Für die Erfüllung der Ausbildungspflicht stehen dem Betrieb verschiedene Ausbildungsmodelle zur Verfügung. Für das Führen von Baumaschinen mit Fahrersitz sind dies:

Ausbildungsmodell B: Die Ausbildung erfolgt bei einer Ausbildungsstätte oder einem Ausbildner, die selbst deklarieren, dass sie mit ihrer Ausbildung den Stand der Technik erfüllen. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung, ob die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte. Im Anschluss ist eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb notwendig.

Ausbildungsmodell C: Die Mitarbeitenden werden durch eine fachkundige Person im eigenen Betrieb ausgebildet. Die Fachperson muss dafür über entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Am Ende der Ausbildung überprüft die fachkundige Person, ob die Ausgebildeten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Wenn ja, stellt der Betrieb einen Ausbildungsnachweis aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Die betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Baumaschinen führen. Davon ausgenommen sind Auszubildende, die gemäss Bildungsplan Baumaschinen führen müssen. JardinSuisse hat den Handlungsbedarf erkannt und die Ausbildung für das Führen von Baumaschinen in der Grundbildung der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen. Seit Lehrbeginn im August 2018 ist diese Ausbildung für Lernende EFZ sowie EBA (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau), im Rahmen der überbetrieblichen Kurse, ein Bestandteil der Ausbildung. Im Zentrum der dreitägigen Ausbildung steht der sichere Einsatz der Baumaschinen. Die Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und wurde, im Rahmen der Fünfjahresüberprüfung des Bildungsplanes, sowohl vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als auch vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Suva gutgeheissen.

Mehr Ausbildungen pro Jahr
Bei allen anderen Mitarbeitenden, die im Betrieb für das Führen von Baumaschinen eingesetzt werden, besteht ein gewisser Nachholbedarf. Mitarbeitende, die bereits Erfahrungen im Führen von Baumaschinen haben, müssen auf ihre Kompetenzen überprüft werden und bei Bedarf ergänzend ausgebildet werden.

Die Suva wird im Rahmen ihrer Vollzugstätigkeit die Thematik aktiv ansprechen und die Betriebe bei der Umsetzung der Massnahmen unterstützen. Die Bildungszentren von JardinSuisse bieten ab September 2021 die dreitägigen Kurse (Baugeräteführer-Modul 1) vermehrt an. Weitere Informationen zur Ausbildung für das Führen von Baumaschinen in der Grünen Branche sind bei JardinSuisse unter www.bildung.jardintop.ch aufgeschaltet. In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg gelten kantonale Bestimmungen. Auskunft dazu geben die zuständigen kantonalen Behörden.

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 

Lati Gartenbau-Gartenunterhalt
Zaim Ljatifi

Solothurnstrasse 1A
2542 Pieterlen  

Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


Flury Garten GmbH
Christoph Egger
Dorfstrasse 33
4523 Niederwil 

Held + Stampfli Gartenbau GmbH
Anselm Stampfli

Gallishof 4
4556 Aeschi

Vögtli Gartenbau GmbH
Christian Vögtli

Dornacherstrasse 11
4146 Hochwald    



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