g'plus Banner Werbung
 
 

Systematische Baumkontrolle braucht qualifizierte Fachpersonen

Um den Baum ranken sich Redewendungen, Gedichte und Liedtexte, in der Religion ist er Symbol und Mythenmotiv: der Baum des Lebens, stark wie ein Baum, ohne Bäume kein Leben. Doch erst in der jüngeren Vergangenheit wird den Bäumen und ihrer Funktion für unseren Lebensraum wieder stärkere Beachtung geschenkt. Die Erkenntnis, dass ein Baum viel mehr ist als ein Bestandteil des Waldes und dass wir gesunde ­Bäume brauchen, rückt wieder in den Fokus. Text: Petra Hausch

Nicht alle Bäume sind tatsächlich so stark, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Zahlreiche unterschiedliche Ursachen können zur Schwächung oder zu Krankheiten führen. Daher ist eine systematische Baumkontrolle wichtiger denn je. Das Bildungszentrum Gärtner JardinSuisse Zürich in Pfäffikon hat sich darauf eingestellt und bietet seit Herbst letzten Jahres eine entsprechende Weiterbildung «Baumkontrolleur/in JardinSuisse» an. Diese ist inzwischen auch als Wahlmodul der Höheren Berufsbildung anerkannt.

Bäume tun viel fürs (Stadt-)Klima
Bäume – nicht nur im urbanen Bereich – erfüllen unterschiedlichste, wichtige Aufgaben für Klima, Umwelt und Gesundheit, beispielsweise Kühlen von innerstädtischen Hitzeflächen, Filterung von Feinstaub oder sie sind elementarer Bestandteil von Erholungszonen. Vor allem Bäume an besonderen Lagen wie Uferpromenaden, öffentlichen Gebäuden, Parkanlagen oder an Alleen haben zusätzlich einen hohen ideellen und einen Erholungswert. Jeder einzelne Baum erbringt eine Ökoleistung. Das Ziel muss es also sein, jeden Baum möglichst lange zu erhalten.

Für Thomas Hintze, Baumsachverständiger und Kursleiter am BZG, ist es daher klar, dass bereits junge Bäume regelmässig kontrolliert werden müssen, damit eine langfristige Planung von Massnahmen und deren Umsetzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll möglich wird: «Nur dann kann ein Baum seine volle Ökoleistung erbringen.»
Stadtbäume leiden aktuell unter zunehmender Belastung und dem Druck, sich den innerstädtischen, extremen Bedingungen wie Bodenbelastungen, sich ändernden Standort- und klimatischen Bedingungen oder Bautätigkeiten anzupassen, soweit das überhaupt noch möglich ist. Viele der einheimischen Baumarten stehen unter Dauerstress aufgrund von langjährigem Wassermangel und klimatischen Veränderungen. Stadtbäume reagieren darauf mit Vitalitätsverlust sowie Schädlings- und Pilzbefällen. In der Folge kann es dann beispielsweise zu Ausbrüchen sommergrüner Äste mit zum Teil hohem Schadpotenzial kommen, welche die Verkehrssicherheit gefährden.

Wer haftet bei Schäden?
Und wenn ein Schaden durch ein solches Ausbrechen oder sogar ein Umstürzen eines Baumes entstanden ist, folgt die Haftungsfrage. Laut HEV Schweiz sieht diese so aus: «Natürlich gewachsene Bäume und Waldbäume stellen grundsätzlich kein Werk im gesetzlichen Sinne dar und stehen im ­Eigentum des Grundeigentümers. Ein Baum kann aber durch die Art seiner Anpflanzung oder infolge künstlicher Veränderung (Zurückschneiden der Äste, Integration in die Gartengestaltung oder spezielle Anordnung in öffentlichen Parks) zu einem kombinierten Werkteil werden. Wurde ein Baum vom Eigentümer oder von dessen Vorgängern auf seinem Grundstück gepflanzt, so gilt der Baum in den meisten Fällen als Werk im Sinne von Art. 58 OR. Auch bei einem Baum, der Teil der Gartengestaltung ist und vom Eigentümer gepflegt wird, wird die Werkeigenschaft grundsätzlich bejaht. Dieser Umstand führt aber nicht automatisch zur Haftbarkeit des Baumeigentümers für allfällige Schäden. Zur Verantwortung gezogen wird der Eigentümer nur dann, wenn die Anpflanzung fehlerhaft erfolgte oder ihm mangelhafter Unterhalt vorgeworfen werden kann. Wäre es mittels Augenschein einfach feststellbar gewesen, dass der Baum abgestorben oder krank war, oder hat es der Eigentümer sogar gewusst und nichts unternommen, so hat er für die Schäden aufzukommen.» Dies bedeutet für Eigentümer, dass Bäume also regelmässig kontrolliert werden müssen.

Fundierte Ausbildung ist wichtig
Da die klimatischen Veränderungen fortschreiten und das verdichtete Bauen noch zunehmen wird, sind die Anforderungen an Personen hoch, die für die Begutachtung und Pflege der (Stadt-)Bäume und somit auch für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit verantwortlich sind. All dies spricht für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die nun vom BZG in Pfäffikon angeboten wird. Diese steht allen offen, Mitarbeitenden von Gartenbaubetrieben genauso wie Verantwortlichen von Städten und Kommunen.
Grün Stadt Zürich beispielsweise liess bereits vor einigen Jahren erste Mitarbeitende im Bereich Baumkontrolle ausbilden, diese mussten dafür aber noch nach Deutschland reisen. Axel Fischer, Leiter Park- und Grünanlagen bei Grün Stadt Zürich, erklärt, wieso: «Die Ausführenden der Baumkontrolle tragen eine hohe Verantwortung. Daher war es wichtig, dass die Mitarbeitenden nach den sogenannten FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V.) ausgebildet wurden, die in der Schweiz akzeptiert sind.» Umso erfreuter ist Fischer nun, dass er Mitglied einer nationalen Expertengruppe ist, die unter dem Lead von JardinSuisse eine eigene fundierte, tragfähige und anerkannte Richtlinie für die Ausbildung in der Schweiz erarbeitet. Neben ihm arbeiten Vertreter des VSSG, vom Bund Schweizer Baumpflege (BSB) sowie baumsachverständige Experten und weitere Verantwortliche von Städten und Kommunen an der Richtlinie mit.

Unterricht angelehnt an FLL-Richtlinien
Bis diese abgeschlossen und verabschiedet ist, wird am BZG in Anlehnung an die FLL-Richtlinien unterrichtet, aber bereits stets unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in der Schweiz. Das BZG ist seit Herbst 2021 Mitglied der FLL.
BZG-Geschäftsführer Erich Affentranger ist überzeugt, dass die Nachfrage nach Fachpersonen mit dieser Ausbildung in Zukunft stark steigen wird: «Im Gesamtzusammenhang mit allen Entwicklungen, die uns im Bereich Biodiversität erwarten, wird die Baumkontrolle ein ganz wichtiges Element sein.»

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 

Lati Gartenbau-Gartenunterhalt
Zaim Ljatifi

Solothurnstrasse 1A
2542 Pieterlen  

Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


Flury Garten GmbH
Christoph Egger
Dorfstrasse 33
4523 Niederwil 

Held + Stampfli Gartenbau GmbH
Anselm Stampfli

Gallishof 4
4556 Aeschi

Vögtli Gartenbau GmbH
Christian Vögtli

Dornacherstrasse 11
4146 Hochwald    



g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch

Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse, 
Unternehmerverband Gärtner Schweiz. 

Jardin Suisse