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GAV FAR: Gesamtarbeitsvertrag für einen ­flexiblen Altersrücktritt in der Grünen Branche

Der Gärtnerberuf, insbesondere der Beruf des Landschaftsgärtners, verlangt körperlich einiges ab. Dies ist einer der Gründe, wieso viele Arbeitnehmende in fortgeschrittenem Alter die Branche verlassen. Der Zentralvorstand will für die Arbeitnehmenden im Garten- und Landschaftsbau die Möglichkeit für einen flexiblen Altersrücktritt schaffen. Dazu soll neben dem GAV für die Grüne Branche ein zusätzlicher Gesamt­arbeitsvertrag geschaffen werden. Dieser ist allgemeinverbindlich und gilt somit sowohl für Betriebe, die bei JardinSuisse Mitglied sind, als auch für Nichtmitglieder. Text: Carlo Vercelli

Für die Finanzierung der Leistungen wurde für das Modell der Grünen Branche das Kapitaldeckungsverfahren gewählt. Es funktioniert wie ein Sparplan der überobligatorischen beruflichen Vorsorge und wird somit auch über Pensionskassen abgewickelt. Die Pensionskasse Gärtner und Floristen wird einen speziellen Sparplan anbieten, den auch Betriebe wählen können, die ihre Pensionskasse bei einer anderen Versicherung abgeschlossen haben. Die Beiträge, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer einbezahlt werden, werden für jeden Arbeitnehmer auf einem individuellen Konto angespart. Die Gelder werden am Kapitalmarkt angelegt. Die Leistungen, die eine Person beziehen kann, werden somit nur von seinem eigenen Konto bezahlt. Im Gegensatz zum GAV FAR der Baumeister, der mittels Umlageverfahren finanziert ist, kann ein GAV mittels Kapitaldeckungsverfahren nicht kollabieren und kann auch wieder gestoppt werden.

Ab 60 steht das Kapital zur Verfügung
Der GAV FAR soll für alle Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus obligatorisch sein. Zu versichern sind alle Mitarbeitenden im Garten- und Landschaftsbau inklusive Bauführer und Abteilungsleiter. Das Ziel ist, dass zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Kapital für eine Rente von rund 70 Prozent des Lohnes angespart ist. Um das dafür erforderliche Kapital zur Verfügung zu haben, müssen die berechneten Beiträge während des ganzen Arbeitslebens auf das Konto einbezahlt werden. Das Kapital kann aber bereits ab dem 60. Altersjahr benützt werden, um das Arbeitspensum zu reduzieren, oder es kann ausbezahlt werden. Als «überobligatorische berufliche Vorsorge» unterstehen die Konti dem Freizügigkeitsgesetz.

Um das erforderliche Kapital ansparen zu können, sind im heutigen Zinsumfeld 3 Prozent Sparbeiträge und 0,2 Prozent Risiko­beitrag, somit also total 3,2 Prozent des massgebenden AHV-Jahreslohnes, not­wendig. Davon muss der Arbeitgeber gemäss gesetzlichen Vorgaben die Hälfte über­nehmen.

In einer Umfrage vom Frühjahr 2018 sprachen sich 70 Prozent der an der Befragung teilnehmenden Garten- und Landschaftsbaubetriebe für die Einführung des GAV FAR aus. Damit die Delegierten die Position der Basis ihrer Sektion kennen, wird die Einführung des GAV FAR an den im Januar und Februar stattfindenden Ge-neralversammlungen der Regional- bzw. der Fachsektionen diskutiert werden. Alle Mitgliederbetriebe von JardinSuisse wurden per E-Mail mit einem detaillierten Konzeptpapier bedient. Details sind auch auf der Website von JardinSuisse abrufbar.

https://www.jardinsuisse.ch/de/themen/unsere-themen/sozialpartnerschaftgav/
 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 

Lati Gartenbau-Gartenunterhalt
Zaim Ljatifi

Solothurnstrasse 1A
2542 Pieterlen  

Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


Flury Garten GmbH
Christoph Egger
Dorfstrasse 33
4523 Niederwil 

Held + Stampfli Gartenbau GmbH
Anselm Stampfli

Gallishof 4
4556 Aeschi

Vögtli Gartenbau GmbH
Christian Vögtli

Dornacherstrasse 11
4146 Hochwald    



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