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JardinSuisse erzielt einen Teilerfolg
bei ­der ­Revision des Luftfahrtgesetzes

Um die Interessen seiner Mitglieder auch auf politischer Ebene zu wahren, sichtet JardinSuisse regelmässig Vernehmlassungen und nimmt wenn nötig Stellung dazu. JardinSuisse hat jüngst zu der Teilrevision der Chemikalienverordnung sowie der Biozidprodukteverordnung Stellung genommen. Bei der Revision des Luftfahrtgesetzes kann zudem ein Teilerfolg verbucht werden.
Text: Marius Maissen; Bild: Shutterstock

Weil Gewächshäuser Flugzeuge blenden könnten, sah die Revision des Luftfahrtgesetzes eine Bewilligung dafür vor.zoom
Weil Gewächshäuser Flugzeuge blenden könnten, sah die Revision des Luftfahrtgesetzes eine Bewilligung dafür vor.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Anfang Februar die politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise zur Vernehmlassung zu der Teilrevision der Chemikalienverordnung sowie der Biozidprodukteverordnung eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Mai. Die Teilrevision wurde von JardinSuisse geprüft und für die Grüne Branche als unbedenklich eingestuft.

Chemikaliengebührenverordnung – Mehrfachprüfung wird abgelehnt
Die Anpassungen der Chemikaliengebührenverordnung sowie der Biozidprodukte-Vollzugverordnung beinhalten unter anderem auch, dass ein Verfahren eingeführt werden soll, welches in der EU eingereichte Gesuche für Wirkstoffgenehmigungen bewertet und durch eine Schweizer Beurteilungsstelle zulässt. JardinSuisse begrüsst diesen Punkt, denn man ist klar der Ansicht, dass Produkte, welche bereits in der EU getestet wurden, in der Schweiz nicht erneut geprüft werden müssen. Ebenfalls beinhaltet die Revision Anpassungen an die Entwicklung des EU-Rechts zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen. Die Mitglieder von JardinSuisse sind auf qualitativ hochwertige Wirkstoffe angewiesen. Der Abbau von Handelshemmnissen wird daher vom Verband explizit begrüsst.

Luftfahrtgesetz tangiert Grüne Branche

Dass zwischen einer Vernehmlassung und politischen Entscheiden längere Zeitspannen vergehen können, zeigt das Beispiel der Revision des Luftfahrtgesetzes. Die Teilrevision, die aufgrund des Namens die Grüne Branche eher nicht tangieren dürfte, wurde im September 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Sie sah unter anderem vor, dass Gewächshäuser künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt benötigen würden, da diese theoretisch Flugzeuge blenden könnten. JardinSuisse hat seinerzeit die Problematik frühzeitig erkannt und sich zusammen mit dem Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) sowie mit dem Schweizer Bauernverband (SBV) gegen eine entsprechende Regelung ausgesprochen. Es darf nun ein erster Teilerfolg verbucht werden. Der aktuell im Parlament diskutierte Vorschlag sieht nur noch mögliche Einschränkungen in der Sicherheitszone von Flughäfen vor. Diese Zone ist jedoch speziell in Zürich relativ gross. JardinSuisse wird die Angelegenheit weiter verfolgen und sich für eine vernünftige Umsetzung einsetzen.

 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


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Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


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