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Angepasste QV 2020

Es waren für einmal gute Nachrichten für die rund 75 000 Lernenden in der Schweiz, die kurz vor dem Abschluss ihrer Ausbildung stehen. Dazu zählen auch die angehenden Gärtner und Gärtnerinnen. Trotz der Corona-Krise können sie in diesem Sommer ihre Berufslehre ­abschliessen. Bedingt durch die Situation mit Covid-19 finden die Qualifikationsverfahren (QV) ­jedoch in angepasster Form statt.
Text: Felix Käppeli; Foto: Karin Hofer

Heinz Hartmann, Leiter Berufsbildung bei» JardinSuisse.
Heinz Hartmann, Leiter Berufsbildung bei» JardinSuisse.
 
 

Die Corona-Krise darf nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Die Verbundpartner der Berufsbildung setzen sich deshalb gemeinsam dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden. Dazu hat unter der Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz, Schweiz. Arbeitgeberverband, Schweiz. Gewerbeverband, Schweiz. Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) in den letzten Wochen eine Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2020 erarbeitet, die dazugehörigen Dokumente (u. a. Richtlinien «Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus im Jahr 2020») erstellt und die Prozesse definiert. Auf dieser verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Grundlage konnte der Bundesrat am 16. April 2020 die entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Lernende werden so trotz Coronavirus ihren Lehrabschluss mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, beziehungsweise einem Berufsattest realisieren können.
Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Allerdings werden die Lernenden nicht auf die berufskundlichen und die allgemeinbildenden Kompetenzen geprüft. Das heisst, dass es keine schriftlichen Lehrabschlussprüfungen gibt und in der Berufskunde und der Allgemeinbildung auf die Erfahrungsnoten zurückgegriffen wird.
Der Bundesrat hat am 29. April zudem entschieden, dass auf die kantonalen Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität in der ganzen Schweiz verzichtet wird. Die Prüfungen werden durch Erfahrungsnoten ersetzt. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist dabei oberstes Gebot.
Prüfung der praktischen Ausbildung
Unterdessen haben innert kürzester Frist alle Trägerschaften unter enormen Anstrengungen die Einstufung ihrer beruflichen Grundbildungen hinsichtlich der Prüfung der praktischen Ausbildung vorgenommen. Diese Einstufungen wurden von der Kommission Qualifikationsverfahren der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz beurteilt und dem SBFI zur Genehmigung eingereicht. Dabei kommen je nach Branche Varianten zum Zuge, bei denen die Durchführung einer individuellen Projektarbeit (IPA) oder einer vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb erfolgt (Variante 1) oder die VPA zentral durchgeführt wird (Variante 2). Keine Durchführung der praktischen Arbeit (PA) beinhaltet die Variante 3.
QV 2020 Gärtner und Gärtnerinnen
Entsprechend den Richtlinien «Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus ­(COVID-19) im Jahr 2020» des SBFI hatte die OdA JardinSuisse (Organisation der Arbeitswelt) ihren Antrag zum angepassten QV 2020 aufgrund der Resultate einer Umfrage unter den Chefexperten/-innen eingereicht. Die zuständige nationale Kommission QV hat den Antrag von JardinSuisse geprüft und dem SBFI zur Genehmigung weitergeleitet.
Das SBFI hat abschliessend entschieden, dass die berufliche Grundbildung Gärtner/
-innen EFZ und EBA wie folgt durchgeführt wird:

Reguläre Kandidaten:
die VPA, die noch nicht durchgeführt worden sind oder noch geplant sind, werden unter der Berücksichtigung der Schutzmassnahmen gemäss BAG durchgeführt.**
Für die Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EFZ + EBA wird die VPA Variante 2 umgesetzt: Durchführung einer zentralen VPA (gem. Hygienemassnahmen des BAG)
Es finden für die regulären Kandidaten keine schriftlichen oder mündlichen Prüfungen in den BK (Berufskenntnissen) statt. Die Noten werden aus den Semesternoten (EFZ: Noten 1.–5. Semester, EBA: 1.–3. Semester) berechnet.***
In der Erfa-Note werden ausschliesslich die Noten der überbetrieblichen Kurse einfliessen. Dies deshalb, weil in der BK-Note(-n) bereits die Semesternoten der BFS angerechnet werden.
Bestehensnorm und Gewichtung gemäss Bildungsverordnung gelten auch in diesem Jahr.
Repetenten oder Kandidaten nach Art. 32:
Im Falle der VPA: Dito, s. reguläre Kandidaten.
Im Falle der BK (für EFZ ABK und/oder EBK): Ein Fachgespräch von 30 Minuten wird durchgeführt.
** Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass Ihre Prüfungsregion/Ihr Kanton diese Variante für nicht umsetzbar einstuft. Ist dies der Fall, werden die Verantwortlichen in den betreffenden Kantonen sich mit einem Antrag direkt an das SBFI wenden. Sämtliche weiteren Schritte fallen dann ausschliesslich in die Zuständigkeit der Kantone und des SBFI. Informieren Sie sich bei Ihrem Chefexperten/Ihrer Chefexpertin, ob dies in Ihrer Prüfungsregion der Fall ist. Sie können davon ausgehen, dass die grosse Mehrheit der Prüfungsregionen von diesem Fall ausgeschlossen ist.
*** Wichtiger Hinweis: Das SBFI hat abschliessend beurteilt, dass dies auch für den Sonderfall «EBK» (Fallnote und Kombination schriftliche Prüfung Pflanzenverwendung und Pflanzenparcours) gilt. Es finden deshalb auch keine Pflanzenparcours-Prüfungen statt! Die bisherigen Prüfungs­resultate aus den Winter-Pflanzenparcours-Prüfungen entfallen.

Weitere aktuelle Informationen aus der Berufsbildung betreffend Coronavirus finden Sie unter:
www.jardinsuisse.ch
www.berufsbildung2030.ch
www.qv.berufsbildung.ch


Interview mit Heinz Hartmann
Die Corona-Pandemie machte es notwendig: JardinSuisse musste kurzfristig das Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung für die Gärtner/innen EFZ und EBA anpassen. Die getroffene Lösung ist wohl für niemanden befriedigend?
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die gewählte Variante 2 mit der zentralen Durchführung einer praktischen Prüfung (wurde von den Chefexperten grossmehrheitlich mitgetragen) ein guter Lösungs­ansatz war. Die Problematik war, dass während der Erarbeitung der Rahmenbedingungen nicht auf branchenspezifische Anliegen eingegangen wurde (Beispiel: Pflanzenparcours).

Wer hat am vorliegenden Qualifikationsverfahren mitgearbeitet?
Der Bereich Berufsbildung (Abteilung Grundbildung, Leitung Ilona Schenk), Barbara Jenni als Präsidentin des Berufsbildungsrates Gärtner (BBRG) sowie die Chefexperten.

Ein Kanton oder eine Prüfungsregion kann das vom Bund genehmigte Qualifikationsverfahren als nicht umsetzbar einstufen. Wird damit eine klare Orientierung nicht verunmöglicht?
Sind die Rahmenbedingungen extrem eingeschränkt, wie zum Beispiel im Tessin, sollten die Kantone reagieren können und schlussendlich ist zu beachten, dass die Kantone in der Umsetzungspflicht für die QV sind (Hauptverantwortung).

Sind die Lernenden mit dem nicht regulären Abschluss 2020 auf dem Arbeitsmarkt später benachteiligt?
Ich persönlich bin der Meinung, dass unsere Lernenden dank einer absolvierten praktischen Prüfung innerhalb unserer Branche keine spürbare Benachteiligung erhalten werden. Jedoch könnte unsere Gesellschaft auf den «Corona-Jahrgang» empfindlich reagieren, denn durch die verschiedenen Prüfungsvarianten in den Branchen geht die Übersicht verloren und damit kann die Qualität der Abschlüsse kritisch beurteilt werden.

Und der zukünftige Nachwuchs: Sind mögliche Schnupperlehren gefährdet?
Aufgrund von Rückmeldungen aus unserer Branche stellen wir fest, dass die Betriebe zurückhaltend mit den Schnupperlehren umgehen – viele verschieben die Schnupperlehren auf einen späteren Zeitpunkt. Aus unserer Sicht ist das Ausmass schwierig abzuschätzen. Mit dieser Thematik beschäftigt sich zurzeit auch ein nationales Steuergremium – wir sind gespannt auf die Resultate.

Sind weiterführende Änderungen oder Informationen zu erwarten?
Aufgrund der Erfahrungen während des Prozesses in den letzten Wochen ist mit allem zu rechnen!

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 

Lati Gartenbau-Gartenunterhalt
Zaim Ljatifi

Solothurnstrasse 1A
2542 Pieterlen  

Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


Flury Garten GmbH
Christoph Egger
Dorfstrasse 33
4523 Niederwil 

Held + Stampfli Gartenbau GmbH
Anselm Stampfli

Gallishof 4
4556 Aeschi

Vögtli Gartenbau GmbH
Christian Vögtli

Dornacherstrasse 11
4146 Hochwald    



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