Der Zentralvorstand (ZV) hat sich am 19. Mai anlässlich der vierten ZV-Sitzung in diesem Jahr getroffen. Neben Neuigkeiten aus den Fachbereichen sowie diversen organisatorischen Angelegenheiten waren strategische Entscheidungen zu grundsätzlichen Fragen sowie zum öffentlichen Auftritt des Verbandes Inhalte der Sitzung.
Text: Marius Maissen
Das Schweizer Fernsehen SRF wird im Jahr 2018 unter dem Namen «Hinter den Hecken» eine Gartensendung ausstrahlen. Viele Mitglieder und Fachgruppen haben in der Vergangenheit den Wunsch geäussert, dass JardinSuisse eine Gartensendung im Fernsehen initiiert. Mit dem Projekt «Hinter den Hecken» kann dieser Wunsch nun umgesetzt werden. Der ZV hat entschieden, dass JardinSuisse die Sendung als Co-Sponsor unterstützen wird. Neben Werbespots wird JardinSuisse die Möglichkeit haben, in jeder Sendung einen Experten zu stellen, welcher die Interessen der Grünen Branche vertreten wird. Ein Antrag zur Finanzierung eines Radioprojekts in der Westschweiz wurde aus Budgetgründen abgelehnt.
Des Weiteren standen die Vor- und Nachteile zusätzlicher Mitgliederkategorien auf dem Sitzungsplan. Der ZV hat anhand einer SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren) potenzielle neue Mitgliederkategorien evaluiert. Bei den Betrieben der öffentlichen Hand, den Stiftungen mit sozialem Hintergrund sowie den Zulieferern ist man zum Schluss gekommen, dass eine Mitgliedschaft bei JardinSuisse keinen Sinn macht. Bei den Blumenbörsen sollen keine Änderungen eingeleitet werden und eine Mitgliedschaft für Handelsbetriebe für Pflanzen (Business-to-Business) muss vom Fachbereich Baumschulen und Zierpflanzen abgeklärt werden.
Im Bereich Golfplätze hat der ZV beschlossen, dass eine Mitgliedschaft sinnvoll wäre. Ebenfalls auf der Traktandenliste stand die digitale Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, welche Mitgliedern im Rahmen von JardinTOP seit Januar 2017 zur Verfügung steht. Der ZV ist von der Lösung begeistert. Die neue Lösung wird vom Gremium als klarer Mehrwert angesehen. Dementsprechend wurde eine moderate Preisanpassung vom ZV genehmigt. Des Weiteren wurde entschieden, dass ein Konzept bezüglich Preisen für Nichtmitglieder sowie eines Angebots des Sicherheitssystems für andere Verbände erarbeitet werden muss.
JardinSuisse hat am 29. Mai 2017 seine Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingereicht.
Text: Marius Maissen
Die sogenannte Subjektfinanzierung sieht für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen sowie eidgenössische höhere Fachprüfungen eine direkte Finanzierung des Absolventen (Subjekt) vor. Dieser Finanzierungswechsel steht im Gegensatz zur bisher verwendeten Angebotsfinanzierung, bei welcher die Finanzierung des Bundes den Anbietern von vorbereitenden Kursen auf eidgenössischen Prüfungen zufloss.
Die neue Finanzierungsmethode birgt aus Sicht von JardinSuisse sowohl für den Auszubildenden als auch für den jeweiligen Betrieb Nachteile. Es besteht aus finanzieller Sicht keine Gleichstellung zwischen der höheren Berufsbildung und den Fachhochschulen. Die Auszahlungsbedingungen sind für die Absolventen sehr ungünstig, da die Unterstützung des Bundes erst bei Bestehen der Abschlussprüfungen ausbezahlt wird, was für den Auszubildenden eine massive Vorfinanzierung bedeutet. Zudem besteht keine Lösung für Studienabbrecher oder solche, welche die Prüfungen nicht bestehen. Für Härtefälle sieht der Bund eine vorgezogene Auszahlung von Teilbeträgen vor. JardinSuisse sieht die Voraussetzung für diese Härtefälle, das Entfallen der Pflicht auf die direkte Bundessteuer, als unrealistisch an. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme hat JardinSuisse stark mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv zusammengearbeitet. JardinSuisse stellt sich demnach auch hinter die Forderungen des sgv.
Die komplette Stellungnahme von JardinSuisse finden Sie im Bereich Themen auf: www.jardinsuisse.ch.
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