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GAV für Schaffhauser Gartenbau

Der GAV für den Schaffhauser Gartenbau wurde kurz vor Weihnachten im Handelsamtsblatt­ publiziert. Der Vertrag für die Angestellten des Garten- und Landschaftsbaus im Kanton Schaffhausen basiert auf dem grünen Arbeitsvertrag und weicht in wenigen Punkten von diesem ab. Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz Sektion Nordostschweiz und JardinSuisse Schaffhausen.  Text: Marius Maissen und Carlo Vercelli; Bild: Tele Top

Carlo Vercelli gibt auf Tele Top Auskunft über die Lage in Schaffhausen. zoom
Carlo Vercelli gibt auf Tele Top Auskunft über die Lage in Schaffhausen.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde zu Beginn des Jahres 2016 überarbeitet und Anfang März dem kantonalen Arbeitsamt zur Prüfung vorgelegt. Mit der Publikation beginnt eine Einsprachefrist. Nach deren Ablauf und der Erledigung allfälliger Einsprachen kann der GAV vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen allgemeinverbindlich erklärt werden.

Angepasster Vertrag im Kanton ­Schaffhausen für den GaLaBau
Der allgemeinverbindlich zu erklärende Vertrag im Kanton Schaffhausen basiert auf dem grünen Arbeitsvertrag von Jardin­Suisse. Neben den für eine Allgemeinverbindlichkeit notwendigen Ergänzungen wie die Regelung der Vollzugskostenfinanzierung und anderem mehr werden auch einige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden darin festgeschrieben. So werden die Ferien auf fünf Wochen pro Jahr erhöht, ab dem 50. Lebensjahr gelten sogar sechs Wochen. Die Minimallöhne werden bei einigen Kategorien branchenverträglich angehoben. Diese Verbesserungen sind nur möglich, wenn sie für alle Betriebe der Branche gelten.

Gleich lange Spiesse in Schaffhausen
Die Allgemeinverbindlichkeit AVE ist speziell im Grenzkanton Schaffhausen für die Gärtnerbranche von essenzieller Bedeutung. Durch die AVE müssen sämtliche Betriebe im Garten- und Landschaftsbau dieselben Arbeitsbedingungen einhalten – dies unabhängig davon, ob sie dem Verband angehören oder nicht. Auch im Ausland domizilierte Firmen oder ausserkantonale Betriebe müssen die Bedingungen einhalten. Lohn- und Sozialdumping werden so verhindert. Schaffhausen ist nach Basel Land und Basel Stadt bereits der dritte Kanton, in welchem der Berufsverband Grüne Berufe Schweiz GBS einen allgemeinverbindlichen GAV mit JardinSuisse ausgehandelt hat.

Keine Zusammenarbeit mit der Unia
Den Unternehmern im Kanton Schaffhausen ist der von der Unia geführte Streik im Jahr 2013 noch in unguter Erinnerung. Die Unia erpresste seinerzeit mit militärisch geführten Streikaktionen, welche sich am Rande der Legalität bewegten, bei einigen Betrieben ihre Arbeitsbedingungen. Sie forderte – und fordert dies auch heute noch – dass die Löhne im Garten- und Landschaftsbau auf das Niveau derjenigen des Baugewerbes angehoben werden sollen. Die rote Gewerkschaft verteufelt öffentlich die Bedingungen des grünen Arbeitsvertrages, welcher im grössten Teil der Deutschschweiz und in einigen Kantonen der Westschweiz gilt, aufs Schärfste. Im Kanton Waadt ist die Unia aber alleiniger Sozialpartner von JardinSuisse Vaud. Die Konditionen in diesem Vertrag sind praktisch auf demselben Niveau wie im nationalen Vertrag. Diese konsequente Verunglimpfung des Verbandes in der Öffentlichkeit, das aggressive Akquirieren von Mitgliedern mit falschen Fakten und das unehrliche Verhalten lassen es nicht zu, die Unia als Vertragspartner im Kanton Schaffhausen oder auch in anderen Kantonen zu akzeptieren. JardinSuisse geht aber davon aus, dass die Unia im Kanton Schaffhausen auf gerichtlichem Wege versuchen wird, Partner im dortigen Vertrag zu werden.

GBS als verlässlicher Sozialpartner
Grüne Berufe Schweiz ist seit vielen Jahren verlässlicher Sozialpartner des grünen Arbeitsvertrages. Im Gegensatz zur Unia macht der Sozialpartner GBS nicht halb so viel Lärm, aggressive Aktionen bleiben aus. Die GBS als Arbeitnehmendenorganisation verfügt weder über vergleichbare Manpower noch über ähnliches Kapital wie die Unia, weshalb sich die GBS in der Vergangenheit von der Unia den Vorwurf einer zahnlosen Gewerkschaft anhören musste. Dass die GBS nun bereits im dritten Kanton den GAV mit AVE lanciert hat, beweist das Gegenteil. Die GBS besticht nicht durch ihren medialen Auftritt, sondern durch ihre Nähe zur Grünen Branche und die damit verbundenen realistischen Lösungen. Momentan diskutiert die GBS mit JardinSuisse umsetzbare Modelle für einen flexiblen Altersrücktritt in der Branche.
Dass die Unia nun in den von der GBS ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages im Kanton Schaffhausen einsteigen will, ist indirekt ein Kompliment der Unia an die GBS.
www.gbs-gruene-berufe.ch
www.jardinsuisse.ch


 
 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

15. Juni 2024 

Freimitglied Hans Fuchser
Knuppenweg 14
3673 Linden
zum 85. Geburtstag

    

22. Juni 2024

Freimitglied Robert Weber
Weiermattweg 28
3098 Köniz
zum 70. Geburtstag   


1. Juli 2024 

Freimitglied Werner Rüegg
Oberwilerstrasse 2
8442 Hettlingen
zum 75. Geburtstag   


3. Juli 2024 

Alfred Müller
Fuhren 4,
3818 Grindelwald 
zum 80. Geburtstag   


4. Juli 2024 

Werner Lamprecht
Lättenstrasse 16
8308 Illnau
zum 80. Geburtstag



Wir trauern um

Freimitglied Hansruedi Linder

Bahnhofstrasse 19
3612 Steffisburg 

gestorben am 23. April 2024

im Alter von 89 Jahren.


Mitglied Jacques Hug-Aerne 

Chännelstrasse 5
8157 Dielsdorf 

gestorben am 7. Mai 2024 

im Alter von 83 Jahren.




Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Gärtner Bern


Immerblüht GmbH
Fabian Niederhauser

Dorfstrasse 26,
3238 Gals 

Lati Gartenbau-Gartenunterhalt
Zaim Ljatifi

Solothurnstrasse 1A
2542 Pieterlen  

Regionalsektion JardinSuisse Solothurn 


Flury Garten GmbH
Christoph Egger
Dorfstrasse 33
4523 Niederwil 

Held + Stampfli Gartenbau GmbH
Anselm Stampfli

Gallishof 4
4556 Aeschi

Vögtli Gartenbau GmbH
Christian Vögtli

Dornacherstrasse 11
4146 Hochwald    



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