Nach heftiger Debatte hat eine ausreichende Mehrheit des EU-Parlaments das Naturschutzgesetz befürwortet. «Die EU-Staaten müssen bis 2030 mindestens 30, bis 2040 60 und bis 2050 90 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen, fasst der Parlamentsdienst der EU zusammen. Denn über 80 Prozent der Lebensräume in der EU sind in schlechtem Zustand.
Insbesondere sollen künftig mehr Bäume gepflanzt, Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flussläufe renaturiert werden. Eine Mehrheit konnte für das Gesetz gefunden werden, weil man insbesondere Auflagen für die Landwirtschaft abgeschwächt hat. So können Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme unter aussergewöhnlichen Umständen vorübergehend ausgesetzt werden. Als Kriterium dafür gilt, dass die Landwirtschaft genügend Lebensmittel für die Bevölkerung erzeugen soll. Langfristig sollen die Bauern aber drei messbare Auflagen erfüllen: Die Vielfalt der Wiesenschmetterlinge, die artenreichen Flächen im Kulturland und die Zahl der Feldvögel müssen zunehmen.
Text und Foto: Urs Rüttimann
g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch
Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse,
Unternehmerverband Gärtner Schweiz.