In Staaten der Europäischen Union wird der Verkauf von Mikroplastik schrittweise untersagt. Auch Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt wurde, dürfen künftig nicht mehr gehandelt werden. Die neuen Regeln der EU-Kommission betreffen beispielsweise Granulatmaterial für Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings und Glitter, aber auch Spielzeuge und Pflanzenschutzmittel.
Während das Verkaufsverbot für Mikroperlen und Glitzer bereits ab Mitte Oktober gilt, werden andere Stoffe im Verlauf der nächsten Jahre aus dem Verkehr gezogen. Der Einsatz auf Kunstrasenplätzen verursacht die grössten Umweltschäden. In acht Jahren gilt auch für sie das Verbot. Bis dahin müssen Betreiberinnen von Sportplätzen nach alternativen Lösungen Ausschau halten.
Als Mikroplastik definiert sind schwer abbaubare synthetische Polymere mit Grössen von weniger als fünf Millimetern. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in den vergangenen Jahren davor gewarnt, dass sich kleine Polymer-Partikel in Tieren, beispielsweise Fischen und Schalentieren, anreichern. Damit gelangen sie auch in Lebensmittel. Die neuen Vorschriften können gemäss EU die Freisetzung von einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.
Foto: Soleincitta, Wikimedia Commons
g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch
Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse,
Unternehmerverband Gärtner Schweiz.