Der Bundesrat hat die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Bis 2030 will er den CO2-Ausstoss halbieren. Die Vorgabe enthält im Vergleich zum Gesetzesentwurf 2021 keine neuen oder höheren Abgaben, sondern setzt verstärkt auf finanzielle Förderungen, mit denen gezielt klimafreundliche Massnahmen angestossen werden sollen.
«Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Erdgas», teilt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hinsichtlich der herrschenden Mangellage in der Energieversorgung mit. Denn die Vorlage sorge dafür, dass weniger Öl und Erdgas verbraucht werde.
Der erste Gesetzesentwurf wurde im Juni 2021 von der Bevölkerung an der Urne überraschend abgelehnt. Um die bisherigen Instrumente und Fördermassnahmen weiterführen zu können, entschied das Parlament im Dezember 2021, die Reduktionsziele mit einer CO2-Verordnung voraussichtlich bis 2024 beizubehalten. Seither hat der Bundesrat einen zweiten Vorschlag für ein neues CO2-Gesetz erarbeitet. Dieser Gesetzesentwurf war bis April in der Vernehmlassung. Auch JardinSuisse hat dazu Stellung bezogen.
Das nun vorliegende Gesetz sieht vor, zwischen 2025 bis 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz zu investieren. Für Massnahmen im Gebäudebereich sind dafür 2,8 Milliarden reserviert. Weitere Mittel dienen dem Ausbau von Fernwärmenetzen und im Sektor Mobilität soll die Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und der Ausbau internationaler Zugverbindungen unterstützt werden. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu ist bis 2030 vorgesehen, die Mittel aus der Abgabe bis zur Hälfte zweckgebunden in Klimaschutzmassnahmen zu investieren. Die andere Hälfte der Abgabe geht zurück an Bevölkerung und Wirtschaft. Im alten Gesetzesentwurf waren dies noch zwei Drittel.
Für Zierpflanzenbetriebe mit Gewächshäusern ist wichtig, dass die Förderprogramme für eine Umstellung auf eine fossilfreie Beheizung weitergeführt werden. «Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen», sagt das Bafu. «Zudem sollen sie einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus Öl und Gas längerfristig auf Null senken können.» Erste Zierpflanzen- und Gemüseproduzenten haben bereits auf fossilfreie Heizungen umgestellt und einige planen den Wechsel. Am Zierpflanzen-Tag von JardinSuisse hat die DM Energieberatung AG in einem Webinar aufgezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit bei durchdachter Planung gewährleistet bleibt.
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