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Palmenmotte kann befristet bekämpft werden

Gegen die Palmenmotte darf für Bäume und Sträucher ausserhalb des Forstes das Pflanzenschutzmittel (PSM) Naturalis-L eingesetzt werden. Die Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist befristet und gilt bis zum 31. Oktober 2024.

Unter anderem schreibt das BLV vor, beim Einsatz des PSM gegen den Schadorganismus eine sporenundurchlässige Schutzmaske zu tragen. Alle fünf bis sieben Tage sollen, berechnet auf ein Baumvolumen von 10 000 Kubikmetern pro Hektar, 2,4 Liter Naturalis-L gespritzt werden. 

Ebenfalls befristet bis zum 31. Oktober hat das BLV das PSM Carponem bewilligt. Diese Nemathoden werden als Giessbrühe im geschlossenen Gewächshaus gegen die Palmenmotte ausgebracht. Da Carponem unter anderem auch für Bienen gefährlich ist, soll es bei blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen nur abends ausgebracht werden. 

Das BLV empfiehlt, den Einsatz der beiden PSM sorgfältig zu überwachen und insbesonder den Nützlingsstand zu kontrollieren. 

Die genauen Anweisungen zur befristeten Anwendung finden Sie unter: www.fedlex.admin.ch: BBl 2024 1506


Fotos: Wikimedia / Museum Toulouse 

Palmenmotte
Palmenmotte

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