Seit dem 27. April verkaufen Gartencenter, Gärtnereien und Blumenläden wieder Pflanzen und Produkte für die Gartenpflege und die Dekoration, sofern sie das vom Bund vorgeschriebene Schutzkonzept gewährleisten können.
(ur) Als zentrale Punkte verlangt dieses zurzeit, dass für jede Person, die sich im Ladenlokal befindet, mindestens zehn Quadratmeter Verkaufsfläche vorhanden sein müssen. Zudem muss eine Ein- und Ausgangskontrolle garantieren, dass sich nicht mehr Kunden oder Verkäufer im Lokal aufhalten. Hinzu kommen weitere Empfehlungen des Bundes (www.jardinsuisse.ch → Coronavirus – Informationen für Betriebe). «Der Entscheid des Bundesrates schafft jetzt Klarheit für die gärtnerischen Betriebe», freut sich Carlo Vercelli, der Geschäftsführer von JardinSuisse. Intensiv hat sich der Verband zuvor für eine Öffnung der Gärtnereien und Blumenläden eingesetzt.
Gärtnereien gehören zu den ersten Betrieben, die wieder Kunden bedienen dürfen. Zuvor waren einzig Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen geöffnet. Mancherorts standen damals die Bestell- und Lieferdienste, aber auch der Onlinehandel stark unter Druck. Jetzt müssen die Gärtnereien mit grossem Aufwand die Schutzkonzepte umsetzen.
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