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Gärtnereien dürfen weiterhin Hanfpalmen überwintern

JardinSuisse verbucht einen Erfolg: Betriebe dürfen auch künftig Chinesische Hanfpalmen überwintern. Der Unternehmerverband setzte sich beim Bundesamt für Umwelt dafür ein und hat eine Ausnahmeregelung erwirkt. Ab dem 1.September tritt die angepasste «Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt» (Freisetzungsverordnung, FrSV) in Kraft. Auf zwei Listen aufgeführt sind gebietsfremde invasive Pflanzen, die nicht mehr verkauft werden dürfen. Je nachdem, auf welcher Liste eine dieser Pflanzen aufgeführt ist, müssen unterschiedliche Handlungsvorschriften befolgt werden. 

 
 
Eine invasive Verbreitung der Chinesischen Hanfpflanze wird verhindert, indem man die Fruchtstände der Hanfpflanzen vor der Reife entfernt. 
Foto: Wikimedia / W. Bulach
Eine invasive Verbreitung der Chinesischen Hanfpflanze wird verhindert, indem man die Fruchtstände der Hanfpflanzen vor der Reife entfernt.
Foto: Wikimedia / W. Bulach

Die Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei) ist auf der zweiten Liste (Anhang 2.2) eingetragen. Für diese Pflanzen gilt, dass sie weder verkauft noch vermietet («Abgabe an Dritte») werden dürfen. Eine Gärtnerin oder ein Gärtner hingegen darf Hanfpalmen weiterhin vor Ort in einem Privatgarten pflegen und für die Überwinterung vorbereiten. Doch gemäss der ursprünglichen Auslegung der FrSV wäre es Privaten nicht mehr erlaubt gewesen, Hanfpalmen wie bisher im Gewächshaus einer Gärtnerei zu überwintern. 

Verschiedene Besitzer von Gewächshausbetrieben, die eine solche Dienstleistung lange schon anbieten, haben diese Entscheidung kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass von einer Hanfpalme in einem Gewächshaus keine Gefahr der Verbreitung ausgehe, da vor der Anlieferung für die Überwinterung alle Früchte entfernt werden könnten. JardinSuisse setzte sich für diese Betriebe beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein und forderte eine Streichung der Klausel, die Überwinterung in Gewächshäusern zu verbieten. «Der Unternehmerverband wurde dabei von der Waadtländer Nationalrätin Jacqueline de Quattro mit ihrer juristischen Expertise unterstützt», teilt JardinSuisse mit. Mittlerweile hat das Bafu den Sachverhalt nochmals geprüft. Es kommt neu zum Schluss, dass Gärtnereien Hanfpalmen oder andere Kundenpflanzen weiterhin überwintern dürfen.   

An die Überwinterung geknüpft sind indessen die Bedingungen, dass: 

  • die Pflanze in einem Gewächshaus überwintert wird; 
  • die Person, welche die Pflanze überwintert, 
  • diese in keiner Weise für eigene ­Zwecke nutzt und die Pflanze im Frühjahr an ihren Besitzer zurückgegeben wird.   

Wie JardinSuisse weiter mitteilt, will man auch das Verbot nicht hinnehmen, dass Betriebe der Grünen Branche Pflanzen nicht vermieten dürfen. Jacqueline de Quattro reichte eine entsprechende Interpellation ein, die von mehreren Politikerinnen und Polikern von JardinPolitique unterzeichnet wurde. Sie hat zum Ziel, die finanziellen Einbussen betroffener Betriebe abzufedern und damit den Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche zu verhindern. Eine Vermietung im Rahmen von Ausnahmeregeln soll hingegen weiterhin möglich bleiben.     


Kurznachrichten

Wir gratulieren

26. März 2025 

Ehrenmitglied
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Bärenstutz 7
3110 Münsingen
zum 80. Geburtstag

3. April 2025

Freimitglied Hans Vetter
Zentrumsweg 4
6043 Adligenswil
zum 95. Geburtstag   

7. April 2025 

Freimitglied Markus Lenz
Rickenstrasse 31
9630 Wattwil
zum 75. Geburtstag      


Wir trauern um

Freimitglied René Beck
Obergasse 9
8524 Uesslingen
gestorben am 19. Februar 2025
im Alter von 95 Jahren.    

Freimitglied Fritz Fischer,
S
enevita Pilautsblick
Rischstrasse 13
6030 Ebikon
gestorben am 27. Februar 2025
im Alter von 86 Jahren.


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


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