g'plus Banner Werbung
 
 

Revidiertes Datenschutzgesetz: ­Bereiten Sie sich vor!

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September in Kraft. Es bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Gewiss, der Fokus der ­Grünen ­Branche liegt nicht auf der Bearbeitung von Personendaten. Dennoch gilt: ­Setzen Sie sich mit den neuen Bestimmungen auseinander und nutzen Sie unsere ­Hilfestellung!

 
 
Ab Anfang September müssen laut revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz alle Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren. Foto: rawpixel.com

JardinSuisse hat sich dem Thema angenommen und publiziert für seine Mitglieder einen Praxisleitfaden. Dieser nimmt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG auf und zeigt ihnen, wo die dringendsten Handlungsfelder bestehen. Der Praxisleitfaden orientiert sich am Alltag eines KMU, gibt konkrete Hinweise und hilft bei der Umsetzung.

Informationspflicht Datenbearbeitung

Eine der massgeblichsten Pflichten des revidierten DSG ist es, dass Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren müssen. Wir stellen Ihnen dafür ein Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verfügung. Das Muster deckt die regulären Prozesse und Datenbearbeitungen der Unternehmen der Grünen Branche ab und kann frei genutzt werden. Da jedes Unternehmen seine Besonderheiten hat, enthält das Muster eine Vielzahl von optionalen Textteilen. Je nach Situation in Ihrem Unternehmen verwenden oder verwerfen Sie den entsprechenden Textteil. Zusammenfassend empfiehlt JardinSuisse:

  • Prüfen Sie, was für Sie passt, und nehmen Sie alle notwendigen Änderungen vor. Das Muster enthält weitergehende Erläuterungen.
  • Wenn Ihnen bestimmte Informationen fehlen, holen Sie sich Unterstützung oder fragen Sie bei den relevanten Stellen und Dienstleistern, zum Beispiel beim Betreiber der Website, nach.
  • Publizieren Sie die Datenschutzerklärung bis spätestens 1. September auf Ihrer Website oder an anderer geeigneter Stelle.

Darüber hinaus macht Sie JardinSuisse auf das Dokument «revDSG – was zu tun ist» der Kanzlei Vischer AG aufmerksam. Nutzen Sie dieses, um bei sich intern Regeln über den Umgang mit Personendaten festzulegen – also eine kleine Datenschutzweisung. Weitergehende Informationen finden Sie im Praxisleitfaden.


Die Dokumentation ist im Mitgliederbereich unter jardinsuisse.ch zu finden.

Text: Thomas Phyffer, 

Kurznachrichten

Wir gratulieren

26. März 2025 

Ehrenmitglied
Johann Georg Daepp

Bärenstutz 7
3110 Münsingen
zum 80. Geburtstag

3. April 2025

Freimitglied Hans Vetter
Zentrumsweg 4
6043 Adligenswil
zum 95. Geburtstag   

7. April 2025 

Freimitglied Markus Lenz
Rickenstrasse 31
9630 Wattwil
zum 75. Geburtstag      


14. April 2025 

Freimitglied Othmar Wullimann
Heimlisbergstrasse 4
4513 Langendorf
zum 95. Geburtstag


Wir trauern um

Freimitglied René Beck
Obergasse 9
8524 Uesslingen
gestorben am 19. Februar 2025
im Alter von 95 Jahren.    

Freimitglied Fritz Fischer,
S
enevita Pilautsblick
Rischstrasse 13
6030 Ebikon
gestorben am 27. Februar 2025
im Alter von 86 Jahren.


Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

Neu in den Verband JardinSuisse aufgenommen wurden


Regionalsektion JardinSuisse Aargau

Ralf Bütikofer Gartengestaltung
Küfergasse 6A
5742 Kölliken

gartenherz.ch
Fabienne Bove
Buacherweg 11
5443 Niederrohrdorf  


Regionalsektion JardinSuisse Berner Oberland und Oberwallis 

Bieri Gartenbau
Simon Wampfler
Hofstettenstrasse 15b
3600 Thun



Regionalsektion JardinSuisse Ticino 

Cremona Giardini Sagl
Gabriele Cremona, Stradon da Ros 41
6939 Arosio  



g’plus – Fachmagazin für die grüne Branche
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
T 044 388 53 53
F 044 388 53 40
M redaktion(at)gplus.ch

Herausgeber von g’plus ist JardinSuisse, 
Unternehmerverband Gärtner Schweiz. 

Jardin Suisse