Mit höheren Kompetenzen ins Berufsleben starten: Das ist das Ziel der Revision Grundbildung in der Grünen Branche. Im Sommer beginnen die ersten Lernenden ihre Grundbildung gemäss der neuen Bildungsverordnung. In den vergangenen Monaten wurden deshalb auf 18 Veranstaltungen in der Deutschschweiz die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der Ausbildungsbetriebe von Vertretern der Betriebe, Berufsfachschulen, überbetrieblichen Kursen, aber auch von den Chefexperten Qualifikationsverfahren und von der Abteilung Berufsbildung JardinSuisse informiert. Das Interesse war gross, und es gab viele Fragen bezüglich der individuellen Umsetzung.
Mit dem 1. Januar 2024 sind die neue Bildungsverordnung und Bildungspläne für die gärtnerische Grundbildung EFZ und EBA in Kraft getreten. Mit der Revision Grundbildung (RGB24) wird die Ausbildung optimiert und den zukünftigen Anforderungen des Berufs angepasst. Die letzte Totalrevision fand im Jahr 2012 statt.
Dem Nachwuchs muss ein attraktives Berufsbild geboten werden, damit er sich für den Gärtnerberuf entscheidet. Die jungen Leute wollen neben dem Lernen auch Anerkennung und Sinnhaftigkeit in ihrer Ausbildung finden. Lernen mit Fokus und eine praxisorientierte Ausbildung verleiht ihnen mehr Handlungskompetenzen. Hierbei übernehmen die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Betrieben eine besondere Rolle. Sie sind Lernbegleiter, Vorbilder und Ansprechpartner für den Nachwuchs in der Grünen Branche, aber auch Bindeglieder zur Berufsschule und den überbetrieblichen Kursen. Was ändert sich in Zukunft? Welche neuen Anforderungen müssen sich die Berufsbildner stellen? Wir geben Antwort auf einige der wichtigsten Fragen.
In Zukunft reduziert sich die Anzahl der
Fachrichtungen. Welche Richtungen können die Lernenden wählen?
Die Fachrichtungen Zierpflanzen,
Stauden und Baumschulen werden zukünftig zur Pflanzenproduktion zusammengelegt.
Als zweite Fachrichtung können sie Garten- und Landschaftsbau wählen. In der
Fachrichtungen Pflanzenproduktion können die Betriebe weiterhin die
Spezialisierung Zierpflanzen, Stauden, Baumschule und Verkauf anbieten.
Die «erweiterte Berufskenntnis» ist
zukünftig in beiden Fachrichtungen kein Fallfach mehr. Weshalb wurde so
entschieden?
Die «Erweiterte Berufskenntnis» war
bisher das dritte Fallfach. Die Gärtnerbranche war fast die letzte Branche,
welche drei Fallfächer hatte. Gemäss den Vorgaben des Bundes und den Kantonen,
welche die übergeordneten Instanzen der Berufsbildung sind, wurde dies wie in
andere Lehrberufen auf zwei Fallfächer begrenzt. In Zukunft wird die praktische
Arbeit sowie die Gesamtnote als Fallfach gewertet.
Dennoch ist und bleibt Pflanzenkompetenz
auch in Zukunft die Kernkompetenz der Grünen Branche. Bisher hatten die
Auszubildenden in allen Regionen und Betrieben eine einheitliche Pflanzenliste,
die auswendig gelernt und beherrscht werden musste. Dies bereitete teils grosse
Probleme. Für einige Lernenden war es auch der Grund für den Abbruch oder das
Nichtbestehen des QV. Wie wird gewährleistet, dass das für die Fachrichtung
oder Spezialisierung notwendige Fachwissen im Alltag des Lehrbetriebs erworben
und verwendet wird?
Als Schlüsselkompetenz der künftigen
Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit haben Pflanzen in der Ausbildung weiterhin
einen hohen Stellenwert. Neu ist, dass die Lernende ihre praktischen
Arbeitserfahrungen und das dazugehörige theoretische Wissen zu den Pflanzen
anhand einer vorgegebenen Auswahl des betriebsspezifischen Pflanzensortiments
erlangen. Zukünftig wird die Pflanzenkompetenz nicht mehr durch
Auswendiglernen, sondern praxisbezogen im Berufsalltag beispielsweise bei
Pflanz-oder Pflegemassnahmen erworben. Eine einheitliche Pflanzenliste für alle
Lernenden in der Schweiz gibt es also nicht mehr. Jeder Lernende erstellt dafür
sein ganz individuelles Pflanzenwerk nach dem betriebsspezifischen Sortiment.
Was versteht man unter einem Pflanzenwerk?
Es ist eine persönliche schriftliche
oder digitale Lerndokumentation, in der kontinuierlich die Pflanzen aufgenommen
werden, mit denen die Lernende oder der Lernende während der praktischen
Tätigkeit im Lehrbetrieb in Kontakt kommt. Die Lernenden können selber die Form
und Art (analog, digital) wählen und diese nach eigenen Vorstellungen und Ideen
bestücken und gestalten. Ausgehend von konkreten Handlungen stehen im
Pflanzenwerk immer die Pflanzen im Zentrum, indem sie beispielsweise
Pflanzarbeiten, Kulturarbeiten, Pflegearbeiten oder Begrünungen ihres
Berufsalltags beschreiben und dokumentieren. Die Auszubildenden erlangen
dadurch eine individuelle Pflanzenkompetenz. Die Anzahl und Auswahl der zu
dokumentierenden Pflanzen soll individuell in Absprache zwischen den Lernenden
und den Betrieben erfolgen.
Wie wird das Pflanzenwerk erstellt?
Das Pflanzenwerk soll regelmässig über
die drei Ausbildungsjahre im Lehrbetrieb erstellt und erweitert werden.
Idealerweise werden nach Abschluss der Tagesarbeit oder zu festgelegten,
wöchentlichen Zeiten die neuen Pflanzen beschrieben und dokumentiert, mit denen
der Lernende bei seinen aktuellen Tätigkeiten wie Bepflanzung, Pflegearbeiten
oder Begrünung gearbeitet hat. Neben den Pflanzen werden auch die konkreten
Handlungen beschrieben, die mit oder an den Pflanzen ausgeführt wurden.
Als
Quellen können Lehrmittel, Fachliteratur, Fachberichte und das Internet genutzt
werden. Dem Beschrieb der Pflanze (Gattung, Art, Name, Wuchsform, Blütezeit,
Blütenfarben, idealer Standort, aktuelle Standortbedingungen, Schädlingsbefall,
eventuelle Alternativen zur Pflanzenwahl mit Beschreibung) werden Fotos,
Skizzen, Grafiken oder ein Herbarium beigefügt. Bei Bedarf sollen die Lernenden
von den Berufsbildnern und Mitarbeiterinnen im Betrieb unterstützt werden. Vor
allem soll das Erstellen des Pflanzenwerks den Lernenden Freunde bereiten. Nur
so ist ein nachhaltiger Lerneffekt garantiert.
Wird das Pflanzenwerk auch in der
Berufsfachschule (BFS) und an den überbetrieblichen Kursen (üK) eingesetzt?
Der Betrieb trägt die Verantwortung
für die Erarbeitung und die Begleitung des Pflanzenwerks. Doch BFS und üK
sollen den Lernenden zusätzliche Motivation und Unterstützung geben. Deshalb
wird das Pflanzenwerk auch im Unterricht und den üK genutzt. Es dient dem
Austausch unter den Lernenden und fördert somit die Lernkooperation.
Wird die Pflanzenkompetenz weiterhin im QV
geprüft?
Am Qualifikationsverfahren wird die
Pflanzenkompetenz anhand von konkreten Handlungssituationen und dem
Fachgespräch überprüft, beispielsweise bei Pflanzarbeiten mit den dazugehörigen
Pflegemassnahmen. Dabei werden alternative Pflanzvorschläge erörtert. Die
Pflanzen können unter Beizug von Hilfsmitteln bestimmt werden. Auch das eigene
Pflanzenwerk kann verwendet werden. Das Pflanzenwerk erhält seitens der Schule
keine Benotung. Der Lehrbetrieb bestimmt über die Quantität und urteilt die
Qualität des Pflanzenwerks.
Die Lernenden sollen mit der Ausbildung mehr
Handlungskompetenz erreichen. Wie wird in Zukunft die Zusammenarbeit der drei
Lernorte Ausbildungsbetriebe, üK und BFS daraufhin ausgerichtet?
Der Bildungsplan definiert die
Leistungsziele für die vernetzten Lernorte. Alle drei Lernorte richten ihren
Ausbildungsauftrag auf authentische und konkrete Arbeitssituationen aus, damit
für die Lernenden eine Verknüpfung zwischen den Handlungen und dem dazu
notwendigen Wissen sichtbar wird. Die Leistungsziele legen fest, welches Wissen
oder welche Kompetenzen jeder Auszubildende in der Ausbildungszeit und konkret
zu welchem Zeitpunkt erworben haben muss.
Dabei sollten sie in allen drei
Bereichen BFS, üK und Ausbildungsbetrieb (Kenntnis / Lernen / Praxis) immer auf
dem gleichen Niveau sein. Werden die Leistungsziele gemeinsam mit den Lernenden
vereinbart, können sie in Eigenkompetenz die Planung über die Ausbildungszeit
koordinieren. Doch nicht jeder Betrieb verfügt über ausreichende Kapazitäten,
um alle Leistungsziele abzudecken. Hierfür können Kooperationen mit anderen
Ausbildungsbetrieben gebildet werden.
Inwieweit fliesst die Spezialisierung EFZ
Pflanzenproduktion ins Programm der schulischen Ausbildung ein?
Alle
Lernenden absolvieren die gleiche Grundausbildung. Die Spezialisierung bei der
Fachrichtung Pflanzenproduktion EFZ erfolgt ab dem zweiten Lehrjahr in
Blocktagen und umfasst 60 Lektionen und drei üK-Tage. Geplant ist, dass die
Berufsfachschulen aufgrund ihrer Grundkompetenzen überregional zusammenarbeiten
und gemeinsame Blocktage anbieten.
Text: Claudia Bertoldi
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Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.
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