Gärtnerinnen und Gärtner aller Fachrichtungen, die Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen wollen, müssen ab 2027 über eine entsprechende Ausbildung und einen digitalen Ausweis verfügen. Alte Fachbewilligungen können im ersten Halbjahr 2026 unter bestimmten Bedingungen in digitale Ausweise umgewandelt werden.
Am 1. Januar 2026 treten die revidierten Verordnungen über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (FaBe-PSM) in Kraft. Die Verordnungen richten sich an Inhaberinnen und Inhaber von FaBe in den Bereichen Gartenbau, Zierpflanzenproduktion und Baumschulen oder mit gleichwertiger Ausbildung. Die FaBe wird künftig digital in einem Register erfasst und ist ab Ausstellung fünf Jahre gültig.
Wie früher wird es wieder vier verschiedene FaBe-PSM geben: Die Bereiche Gartenbau und Landwirtschaft wurden separiert. Für die FaBe-Waldwirtschaft ändert sich nicht viel, die FaBe «Spezielle Bereiche» wird nur für Herbizid-Anwendungen in Einzelstockbehandlung gültig sein. «Die Einführung der digitalen FaBe für PSM ab 2026 ist ein zentraler Schritt, um die nachhaltige und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz zu fördern», teilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit.
Umtauschfrist für alte FaBe
Eine wichtige Änderung betrifft den Verkauf von PSM für den beruflichen und gewerblichen Gebrauch ab 2027, der nur noch mit Vorweisen einer gültigen FaBe gestattet ist. Gärtnerinnen und Gärtner aller Fachrichtungen, die ihre bisherigen FaBe in den neuen, digitalen Ausweis umwandeln wollen, müssen unaufgefordert im ersten Halbjahr 2026 aktiv werden und sich innert der Umtauschfrist von 1. Januar bis 30. Juni online auf der Website Fachbewilligungen-PSM im FaBe-Register eintragen (siehe unten). Nach der Registrierung und Umwandlung der alten in die neue FaBe ist diese fünf Jahre gültig.
Für Angestellte aus Europa, die weniger als drei Monate pro Jahr in der Schweiz arbeiten, wird die FaBe EU/EFTA anerkannt. Ausländische Fachkräfte, die länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen hingegen eine Schweizer FaBe beantragen, um Pflanzenschutzmittel ausbringen und kaufen zu können. Dazu ist eine separate Prüfung notwendig.
Verlängerung der FaBe
Ab dem Jahr 2027 ist für die Verlängerung der Fachbewilligung eine mehrstündige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren erforderlich. Zu beachten gilt: Fachpersonen der Grünen Branche, die eine FaBe vor dem Jahr 2000 erworben haben, müssen den ersten Weiterbildungszyklus innerhalb von drei Jahren abschliessen. Wer die FaBe nach dem Jahr 2000 erworben hat, kann die geforderten Weiterbildungsstunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren. Die Weiterbildung stellt sicher, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln stets über aktuelle Vorschriften, Technik- und Sicherheitsstandards informiert sind. Die Weiterbildungskurse sind kostenpflichtig und werden ohne Prüfung abgeschlossen.
Es wird dringend empfohlen, die Weiterbildungskurse nicht erst im Jahr 2030 zu beginnen. Nur so kann garantiert werden, dass genügend Kursplätze vorhanden sind und keine Engpässe entstehen. Wenn jemand die Weiterbildung nicht rechtzeitig absolviert, verfällt seine FaBe und er darf keine PSM mehr kaufen und ausbringen. Um eine neue FaBe zu erhalten, muss er erneut eine Prüfung ablegen. Diese Kurse sind kostenpflichtig. Sie werden frühzeitig auf der Website FaBe-PSM publiziert.
Weitere Infos: www.jardinsuisse.ch → Umwelt → Pflanzenschutz
Text: Urs Rüttimann
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