In diesen Tagen erlangte das 100. Unternehmen aus der Grünen Branche sein Zertifikat zum «TOP-Ausbildungsbetrieb». Wie das nationale Zertifizierungssystem zur Qualitätssicherung beiträgt und wie es eine gute Ausbildung gewährleistet, erörtern wir im Interview mit dem JardinSuisse-Projektleiter Michael Berner. Bald zeigt sich, dass der Faktor Mensch im Mittelpunkt aller Bestrebungen steht.
Noch kurz vor Weihnachten hat der Nationalrat den ständerätlichen Entscheid über den vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen aller Kantone bestätigt. Damit hat sich der gemeinsame Kampf zahlreicher Verbände gelohnt.
Die grösste Fachmesse der Grünen Branche öffnet am 26. Juni wiederum für drei Tage ihre Tore. Bereits hat sich eine Vielzahl von Lieferanten für die Ausstellung angemeldet. Zum ersten Mal überhaupt lädt die ÖGA auch an die Sonderschau mit dem Motto «heute – morgen – ÜBERMORGEN» ein.
Ende des vergangenen Jahres erlangt die B+G Schweiz mit Firmensitz in Kiesen (BE) als dritter Betrieb der Grünen Branche die Stufe 3 des Zertifikats «TOP-Ausbildungsbetrieb». Grosser Wert wird auf die Ausbildung des Nachwuchses gelegt. Das Zertifikat ist ein sichtbares Qualitätsmerkmal für die hochwertige Berufsbildung. Im Gespräch schildern Ramon Egli, Monika Buff und Michael Kiener, welche Erfahrungen sie auf dem Weg dahin gesammelt und was sie motiviert hat, diesen Lernprozess überhaupt anzustossen.
Mit der Stellenmeldepflicht gegenüber dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV, in Berufsarten mit schweizweit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit, soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Diese gesetzliche Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle Arbeitgebende.
An der Giardina 2024 legt JardinSuisse den Fokus auf die Begrünung von Dächern und Fassaden für mehr Wohn- und Lebensqualität in Städten und Agglomerationen. Dafür hat sich JardinSuisse die Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung (SFG) als Mitausstellerin gesichert.
Im Zentrum des diesjährigen Netzwerktages im Bildungszentrum Gärtner JardinSuisse Zürich (BZG) in Pfäffikon stand das Thema Biodiversität. Im Rahmen des Anlasses schlossen fünf Personen den Lehrgang «Fachperson Biodiversität» ab.
Bevor die Schlussabrechnung in fünf Kantonen mit weiteren zweiten Durchgängen zu den Ständeratswahlen gemacht ist, lässt sich sagen: Mit 84 Gewählten ist der JardinPolitique, Ausgabe 2023, ein voller Erfolg.
Die paritätische Kommission setzt eine unabhängige Anlaufstelle für Arbeitnehmende von JardinSuisse-Mitgliedern, die dem Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche unterstellt sind, ein. Sie erteilt unentgeltlich mündliche und schriftliche Auskünfte zum Gesamtarbeitsvertrag, dem Arbeitsrecht und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis
JardinSuisse und ihr Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in ihren Lohnverhandlungen auf den vollen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent geeinigt. Zudem beschliessen sie eine Lohnsummenerhöhung im Umfang von 0,5 Prozent für individuelle Lohnanpassungen in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus.
Ab 1. Januar wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Erhöhung dieses Steuersatzes war Teil der AHV-Reform 2021, welche die Stimmbevölkerung Ende September 2022 an der Urne angenommen hat. Der Normalsatz wird neu 8,1 Prozent (bisher 7,7 Prozent), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent (bisher 3,7 Prozent) und der reduzierte Satz 2,6 Prozent (bisher 2,5 Prozent) betragen.
Das Ausbildungsjahr im Tessin endet etwas später als in den anderen Kantonen der Schweiz. Die feierliche Übergabe ihrer Zeugnisse fand deshalb erst Anfang September im Berufsbildungszentrum in Mezzana statt. Insgesamt 68 Junggärtner starten jetzt gut vorbereitet ins Berufsleben.
Die Fachgruppen der einzelnen Bereiche haben es eingehend diskutiert, der Zentralvorstand von JardinSuisse hat entschieden: Per Lehrbeginn 2024 sollen die Löhne der Lernenden etwas höher ausfallen.
Das Zusammenspiel aus gesetzlichen Vorgaben und den Möglichkeiten, davon durch vertragliche Regelungen und allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise abweichen zu können (sogenanntes dispositives Recht), ist auf den ersten Blick nicht leicht durchschaubar. In diesem Artikel werden die häufigsten Fragen in Bezug auf Werkverträge und deren Bestandteile für den Garten- und Landschaftsbau im Grundsatz beantwortet – letztlich ist jedoch immer der Einzelfall massgebend und das Beiziehen eines Juristen ist oft ratsam.
Im August 2021 feierten die Lehrgänge «Kundengärtner/in», «Vorarbeiter/in» und «Gärtner/in eidgenössischer Fachausweis Garten- und Landschaftsbau» im Bildungszentrum Gärtner JardinSuisse Zürich (BZG) Premiere. Nun haben alle acht an der Berufsprüfung gestarteten Teilnehmenden diese erfolgreich bestanden, ausserdem stehen sieben neue Kundengärtner und drei neue Vorarbeiter der Branche mit ihrer Fachkompetenz zur Verfügung.
Ehrenmitglied
Johann Georg Daepp
Bärenstutz 7
3110 Münsingen
zum 80. Geburtstag
Freimitglied
Hans Vetter
Zentrumsweg 4
6043 Adligenswil
zum 95. Geburtstag
Freimitglied
Markus Lenz
Rickenstrasse 31
9630 Wattwil
zum 75. Geburtstag
Freimitglied René Beck
Obergasse 9
8524 Uesslingen
gestorben am 19. Februar 2025
im Alter von 95 Jahren.
Freimitglied
Fritz Fischer,
Senevita Pilautsblick
Rischstrasse 13
6030 Ebikon
gestorben
am 27. Februar 2025
im Alter von 86 Jahren.
Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz JardinSuisse spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.
Ralf Bütikofer
Gartengestaltung
Küfergasse 6A
5742 Kölliken
gartenherz.ch
Fabienne
Bove
Buacherweg 11
5443 Niederrohrdorf
Bieri
Gartenbau
Simon Wampfler
Hofstettenstrasse 15b
3600 Thun
Cremona
Giardini Sagl
Gabriele Cremona, Stradon da Ros 41
6939 Arosio
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